Der Feuerwehrausschuss wird (mit Ausnahme des Feuerwehrkommandanten-Stv.) vom Feuerwehrkommandanten ernannt. Mitglieder des Feuerwehrausschusses sind:
die eingeteilten Zugskommandanten und Gruppenkommandanten
Beauftragte für ein Sachgebiet der Verwaltung, wie Schriftführer, Kassier, EDV-Beauftragter, Pressebeauftragter, etc.
Beauftragte für ein Sachgebiet des Fachdienstes, wie Atem- und Körperschutz, Ausbildung, Funk, Geräte- und Maschinenmeister, Jugend, Senioren, etc.
Beauftragte für den Sanitätsdienst, wie Feuerwehrarzt, Sanitätsbeauftragter, etc.
Der Feuerwehrkommandant, der Feuerwehrkommandant-Stv. und die Zugskommandanten bilden das Feuerwehrkommando. (Auszug aus der Dienstordnung des LFV Steiermark 2.Teil, 1. Abschnitt, §16)
Insbesonders obliegen dem Feuerwehrausschuss unter anderem die …
Beschlussfassung über den Jahresvoranschlag,
Erstellung des Rechnungsabschlussentwurfes,
Vorbereitung der Tagesordnung für die Wehrversammlung,
Beschlussfassung über Aufnahme und Ausscheiden von Mitgliedern,
Erstattung von Vorschlägen betreffend die Ernennung von Ehrendienstgraden und Aufnahme von Ehrenmitgliedern,
Beschlussfassung über die Überstellung zu Feuerwehrmitgliedern außer Dienst,
Ausarbeitung einer Geschäftsordnung. (Auszug aus den §§ 7, 8 StFWG)