Ausschuss

Ausschuss

ausschussDer Feuerwehrausschuss am 30.04.2022

Der Feuerwehrausschuss wird (mit Ausnahme des Feuerwehrkommandanten-Stv.) vom Feuerwehrkommandanten ernannt. Mitglieder des Feuerwehrausschusses sind:

  • die eingeteilten Zugskommandanten und Gruppenkommandanten
  • Beauftragte für ein Sachgebiet der Verwaltung, wie Schriftführer, Kassier, EDV-Beauftragter, Pressebeauftragter, etc.
  • Beauftragte für ein Sachgebiet des Fachdienstes, wie Atem- und Körperschutz, Ausbildung, Funk, Geräte- und Maschinenmeister, Jugend, Senioren, etc.
  • Beauftragte für den Sanitätsdienst, wie Feuerwehrarzt, Sanitätsbeauftragter, etc.

Der Feuerwehrkommandant, der Feuerwehrkommandant-Stv. und die Zugskommandanten bilden das Feuerwehrkommando.
(Auszug aus der Dienstordnung des LFV Steiermark 2.Teil, 1. Abschnitt, §16)

Insbesonders obliegen dem Feuerwehrausschuss unter anderem die …

  • Beschlussfassung über den Jahresvoranschlag,
  • Erstellung des Rechnungsabschlussentwurfes,
  • Vorbereitung der Tagesordnung für die Wehrversammlung,
  • Beschlussfassung über Aufnahme und Ausscheiden von Mitgliedern,
  • Erstattung von Vorschlägen betreffend die Ernennung von Ehrendienstgraden und Aufnahme von Ehrenmitgliedern,
  • Beschlussfassung über die Überstellung zu Feuerwehrmitgliedern außer Dienst,
  • Ausarbeitung einer Geschäftsordnung. (Auszug aus den §§ 7, 8 StFWG)
×